- 1
5Spezialist/Spezialistin für Mikrotechnologie-Einzelprozesse (Unit Process Specialist-Microtechnology)
- 1.1
Arbeitsgebiet:
6Spezialisten und Spezialistinnen für Mikrotechnologie-Einzelprozesse arbeiten in Produktions- oder Produktionsentwicklungsabteilungen und betreuen verfahrenstechnische Einzelprozesse innerhalb eines Gesamtprozesses zur Herstellung mikrotechnischer Produkte.
7Sie sorgen für die Bereitstellung der Prozessmedien und die Betriebsbereitschaft der technischen Ausrüstung, optimieren in ihrem Einsatzgebiet den zugeordneten Prozess und die technische Ausrüstung und sind zuständig für das Qualitätsmanagement.
- 1.2
8Profiltypische Arbeitsprozesse:
9Spezialisten und Spezialistinnen für Mikrotechnologie-Einzelprozesse- –
analysieren Aufträge sowie verfahrenstechnische und andere qualitätsrelevante Probleme,
- –
erarbeiten Konzepte und eigenständige Varianten von wirtschaftlichen Lösungen bei auftretenden Fehlerbildern und Problemen,
- –
planen Produktions-, Versuchs- und Analyseabläufe in ihrem Einsatzgebiet,
- –
erstellen Richtlinien, Betriebsanweisungen und Dokumentationen für die Handhabung von Equipment, Prozessmedien und Prozessgrößen,
- –
organisieren und leiten kleinere Projekte im Bereich des Einzelprozesses und führen sie eigenverantwortlich durch,
- –
weisen das Betriebspersonal in die Einzelprozesse, Equipment und Prozessvorschriften ein, informieren über Neuerungen und Optimierungen und koordinieren fachliche Aufgaben des Teams,
- –
führen Mess-, Prüf- und Analyseverfahren durch, führen Schwachstellenanalysen durch, optimieren Produktionsprozesse, dokumentieren Produktions-, Versuchs- und Analyseabläufe und die Aktualisierung der Prozessvorschriften,
- –
kommunizieren mit den abteilungsinternen Verantwortlichen, den Spezialisten der vor- und nachgelagerten Einzelprozesse sowie den Gesamtprozessspezialisten.
- 1.3
10Berufliche Befähigungen:
11Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt folgende beruflichen Befähigungen voraus:- –
12Kommunizieren, Präsentieren,
- –
Projektmanagement, Anwenden von Werkzeugen zum Projektmanagement,
- –
Zeitmanagement, Planen und Priorisieren von Aufgaben,
- –
Anwenden von Dokumentationsstandards,
- –
Anwenden von Mess-, Prüf- und Analyseverfahren sowie von statistischen Instrumenten des Qualitätsmanagements,
- –
Bewerten der naturwissenschaftlichen Zusammenhänge des Einzelprozesses und der Zusammenhänge mit den Prozessmedien und den technischen Ausrüstungen,
- –
Einordnen des jeweiligen Einzelprozesses in den Gesamtprozess für die Herstellung der mikrotechnischen Produkte.
- 1.4
13Nachweis der Qualifikation:
14Die Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehrgangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.
- 2
15Spezialist/Spezialistin für Mikrotechnologie-Prozessintegration (Specialist of Microtechnology Process Integration)
- 2.1
Arbeitsgebiet:
16Spezialisten und Spezialistinnen für Mikrotechnologie-Prozessintegration arbeiten in Produktions- oder Produktionsentwicklungsabteilungen und betreuen Gesamtprozesse zur Herstellung von Mikrotechnologie-Produkten.
17Sie sind zuständig für das Qualitätsmanagement und optimieren die verfahrenstechnischen Gesamtprozesse.
18Sie analysieren fehlerhafte Produkte, beurteilen die Einflüsse von Einzelprozessen auf Produkte und bestimmen Fehlerursachen.
- 2.2
19Profiltypische Arbeitsprozesse:
20Spezialisten und Spezialistinnen für Mikrotechnologie-Prozessintegration- –
analysieren Aufträge sowie produktbezogene Probleme,
- –
erarbeiten Konzepte und eigenständige Varianten von wirtschaftlichen Lösungen bei auftretenden Fehlerbildern und Problemen,
- –
planen Produktions-, Versuchs- und Analyseabläufe und koordinieren Einzelprozesse in Gesamtprozessen,
- –
weisen das Betriebspersonal in die produktbezogenen Gesamtprozesse ein und informieren über Neuerungen und Optimierungen,
- –
analysieren produktbezogene Probleme und koordinieren zur Problemlösung Einzelprozessbereiche,
- –
organisieren, leiten und führen kleinere Projekte im Bereich des Gesamtprozesses eigenverantwortlich durch,
- –
kommunizieren und kooperieren mit den am Gesamtprozess Beteiligten, anderen Abteilungen und mit Spezialisten und Spezialistinnen für Mikrotechnologie-Einzelprozesse,
- –
koordinieren fachliche Aufgaben im Team.
- 2.3
21Berufliche Befähigungen:
22Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt folgende beruflichen Befähigungen voraus:- –
23Kommunizieren, Präsentieren,
- –
Projektmanagement, Anwenden von Werkzeugen zum Projektmanagement,
- –
Zeitmanagement, Planen und Priorisieren von Aufgaben,
- –
Anwenden von Dokumentationsstandards,
- –
Anwenden von Mess-, Prüf- und Analyseverfahren sowie von statistischen Instrumenten des Qualitätsmanagements,
- –
Bewerten der Zusammenhänge zwischen Produktqualität und Gesamtprozess,
- –
Beurteilen der Auswirkungen der Einzelprozesse auf die Gesamtprozesse.
- 2.4
24Nachweis der Qualifikation:
25Die Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehrgangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.